Im Jahre 2007 wurde die neue Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Regelungen dieser Verordnung bestehen in der Festlegung von Grenzwerten und in der Reduzierung von Schallpegeln. Trotz aller Präventivmaßnahmen ist es in der Vergangenheit nicht gelungen, die Berufskrankheitsfälle durch Arbeitslärm nachhaltig zu senken. Betroffen sind nahezu alle Wirtschaftszweige. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die aktuelle Lärmsituation seines Betriebes zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen für seine Mitarbeiter zu treffen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

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Seminar Lärmmessung im Arbeitsschutz

Seminarteilnehmer sollten über grundlegende mathematisch - physikalische Kenntnisse verfügen.

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